Mit dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet die EU sehr große Online-Plattformen, Risiken ihrer Angebote zu identifizieren und zu beheben. Weil der chinesische Fast-Fashion-Händler Shein diesen Vorgaben möglicherweise nicht ausreichend nachgekommen ist, hat die EU-Kommission nun ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Das teilte sie am heutigen zweijährigen Geburtstag der EU-Verordnung über digitale Dienste mit.
Die Shopping-Plattform soll monatlich etwa 126 Millionen aktive Nutzer*innen in der EU haben. Seit Juni 2024 hatte die Kommission mehrfach Informationen von Shein angefragt. Die Entscheidung, eine Untersuchung einzuleiten, basiert auf diesen Auskunftsersuchen, auf einer vorläufigen Analyse der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte und auf Einschätzungen dritter Parteien.
In Frankreich hatte sich im letzten Jahr bereits Widerstand gegen den Online-Händler geregt, jedoch war die französische Regierung mit dem Versuch gescheitert, die Plattform für drei Monate zu sperren.
„Illegale Produkte sind verboten“
Die Kommission attestiert dem Konzern Handlungsbedarf in drei Bereichen. An erster Stelle steht der Verkauf illegaler Waren, wegen dem der Fast-Fashion-Händler in der Vergangenheit bereits in Kritik stand. Zum Beispiel konnten genehmigungspflichtigen Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen auf dem Marktplatz erworben werden.
Bei der Untersuchung geht es jedoch nicht darum, dass die EU gezielt den Verkauf einzelner Produktgruppen kontrollieren will. Vielmehr will sie dafür sorgen, dass die Plattform selbst ihre Systeme so gestaltet, dass Risiken minimiert werden. Konkret muss Shein also dafür sorgen, dass auf dem Marktplatz keine illegalen Waren gehandelt werden können.
„In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden“, so EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen zu dem Verfahren. „Der Digital Services Act schützt die Sicherheit und das Wohlergehen von Käufern und versorgt sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren.“
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Ein zweiter Kritikpunkt betrifft mutmaßlich süchtig machendes Design des Online-Händlers. Er vergibt unter anderem Verbraucherpunkte oder Belohnungen für Engagement auf der Plattform. Das könne Suchtpotenzial entwickeln, welches sich negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer*innen und den Verbraucherschutz im Internet auswirkt.
Außerdem kritisiert die Kommission mangelnde Transparenz des algorithmischen Empfehlungssystems von Shein. Dieses muss nach dem DSA zudem so gestaltet sein, dass sich Nutzer*innen optional für ein nicht-personalisiertes Empfehlungssystem entscheiden können.
EU ermittelt auch gegen Temu
Shein ist die zweite sehr große Plattform im Bereich Online-Handel, gegen die eine Untersuchung wegen süchtig machender Designpraktiken besteht. Bereits im Jahr 2024 hatte die EU-Kommission aus den gleichen Gründen ein Verfahren gegen Temu eröffnet.
Sollte die Kommission im Zuge der formalen Untersuchung zu einer Nichteinhaltungsentscheidung kommen, also einen tatsächlichen Verstoß gegen den DSA feststellen, kann sie zum Beispiel Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen. Bis dahin ist es der Online-Plattform aber möglich, auf Forderungen zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen. Wann es zu einer Entscheidung in dem Verfahren kommt, bleibt jedoch offen, denn der DSA schreibt hierfür keine Frist vor.
Der Online-Händler zeigt sich nach Angaben von Zeit.de bisher kooperationswillig: „Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen.“ Bei altersbeschränkten Produkten habe man bereits weitere Sicherheitsvorkehrungen ergriffen.

Was mich am meisten stört ist die Tatsache das erst Puppen so einen Aufschrei verursacht haben – nicht die systematische Ausbeutung von (Kinder-)Arbeitern. Der Fokus auf die Puppen zeigt wie emotional und moralisch die EU teils auf Sachverhalte reagiert, obwohl die Kernaussage letzten Endes nur ist das Produkte bei VLOPs auch dann einem EU-Verbot unterliegen, wenn ein Mitgliedsstaat dies verbietet (in diesem Beispiel Frankreich).
Ebenfalls bedauerlich ist; das es kein Medium zu interessieren scheint in diesem Zusammenhang auch mal zu erwähnen das zwei Verfassungsbeschwerden gegen das (deutsche) Puppenverbot vom BVerfG angenommen und zeitnah entschieden wird. Ich kenne es in solchen Fällen dann eher so das man aus Respekt vor einer absolutistischen Darstellung absieht. Haben viele Medien nicht hinbekommen.
Entschuldigung wenn ich etwas zu viel tippe, aber ich habe gemeinsam mit anderen an den Verfassungsbeschwerden mitgewirkt und der Umgang mit diesem Thema ist bis heute und trotz der nun vorhandenen empirischen Studien echt traurig.
Sexpuppen von Kindern hergestellt? Großartig. „Blos weg mit den Anforderungen an Lieferketten etc…“
Schön zu sehen das Europär bestimmen ab wann eine Puppe wie ein Kind aussieht. Falls es wen juckt; eine ähnliche mediale Aufruhr gab es in China was dazu führte das viele Hersteller aufgehört haben realistische Puppen dieser Art zu produzieren, wobei hier von unter 140cm die Rede ist – in UK und Australien wäre das aufgrund der Größe immer noch verboten. Puppen im Anime-Design sollen wohl in China nicht betroffen sein.
Das die einzigen empirischen Studien zum Ergebnis kommen das diese Puppen nicht gefährlich sind und das Verbot eher das Missbrauchsrisiko erhöht scheint tatsächlich auch niemanden zu interessieren. Natürlich ändert das nichts an der Rechtslage und ihrer Durchsetzung, aber so richtig diskutiert wird über das Thema nicht.
Vgl.
Berichtete Konsequenzen des Verbots von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild: Eine Inhaltsanalyse von Betroffenenaussagen
https://www.researchgate.net/publication/380114150_Berichtete_Konsequenzen_des_Verbots_von_Sexpuppen_mit_kindlichem_Erscheinungsbild_Eine_Inhaltsanalyse_von_Betroffenenaussagen
Child-like sex dolls: legal, empirical, and ethical perspectives
https://www.nature.com/articles/s41443-024-00979-3
Exploring the Ownership of Child‐Like Sex Dolls
https://irep.ntu.ac.uk/id/eprint/47199/1/1604840_Harper.pdf
Naja, es gibt Händler und Hersteller (auch in einem) in Deutschland, die legale Sexpuppen verkaufen?
Es ist nicht unmöglich. Abgesehen von Grundsatzfragen, ist das nicht wesentlich schwieriger, als die Mehrwertsteuer richtig abzurechnen?
Nein, natürlich ist es ein wenig komplizierter, allerdings gucken die seriösen Händler hin, und machen nicht einfach auf werbegetriebener Marktplatz.
Ein großer Händler mit Sitz in Deutschland, der auch international tätig ist, hat sogar einen Brief an den Bundespräsidenten verfasst mit der Bitte das Gesetz nicht zu unterschreiben, da ihm durch die Kundschaft bekannt ist das diese ganzen Angstszenarien nicht zutreffen. Er hatte sich auch in unserem Arbeitskreis „Gegen das Puppenverbot“ gemeldet und seine Unterstützung angeboten. Zwar wollte er eine Verfassungsbeschwerde erheben doch haben wir ihm davon abgeraten, da er als Händler nicht so umfangreich in seinen Grundrechten verletzt ist, wie ein Individuum.
Jede Gegenrede gegen solche Gesetze bedeutet schnell das Ende der politischen Karriere. Ein FDP-Abgeordneter hatte sich im Bundestag gegen das Gesetz gestellt mit Verweis auf die fehlenden Beweise und dem Ultima-Ratio Grundsatz. Wurde entsprechend diffamiert. Hoffen kann man daher nur auf das BVerfG. Wobei ich dann auch sehr dankbar für die Forschenden bin, die das Thema aufgegriffen haben und weiterhin Interesse zeigen. Etwas zu erforschen was man nicht besitzen kann ist natürlich faktisch unmöglich was die aktuelle Rechtslage umso unzufriedener macht.
Möchte hier nicht zu politisch werden, aber wer sich für die Verfassungsbeschwerden interessiert kann hier mehr nachlesen:
– Webseite der Arbeitsgruppe inkl. Werdegang der Verfassungsbeschwerden – :
https://gegen-das-puppenverbot.de/
– Bundesverfassungsgericht, Jahresbericht 2024, Seite 112 – :
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2024.html?nn=68124
– Bundesverfassungsgericht, Geplante Entscheidungen 2025, 2. Senat, Nummer 24 – :
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
PS: Sorry für die doppelten Beiträge. Habe mich initial vertippt.
Viel wichtiger finde ich auch das dieser ganze Chinaschrott endlich mal abgewiesen werden muss….
Sorry aber es ist seid Jahrzehnten bekannt das der ganze elektroschrott aus fernost lebensgefährlich sein kann. Schade das der Westen so viel ausgelagert hat und ohne Xi ji ping völlig entblößt dasteht…
Hauptsache wir erklären der Welt wir seien eine Demokratie.